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JuraForum.deLexikonAAusländischer Schuldtitel 

Ausländischer Schuldtitel

Lexikon


Erklärung

Die Zwangsvollstreckung eines ausländischen Titels kann in Deutschland grundsätzlich auf folgenden Wegen durchgeführt werden:

  • mit dem Europäischen Vollstreckungstitel
  • im Zivil- und Handelsrechts nach folgenden Rechtsgrundlagen
    • im Bereich der Europäischen Union: nach der VO 44/2001 (siehe den Beitrag EuGVVO)
    • mit Island, Norwegen und der Schweiz: nach dem Überkommen vom 16.09.1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, EuGVÜ)
  • Die Aus-und Durchführung der in § 1 AUG genannten Verordnungen und Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (einschließlich der VO 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen) bestimmt sich nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG).
  • für alle Staaten: nach bilateralen und mehrseitigen Anerkennungs- und VollstreckungsübereinkommenZum Verhältnis bestimmter Übereinkommen zu den Vorschriften der EuGVVO siehe Art. 69 VO 44/2001

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