JuraForum.de > Lexikon > A > Ausländerzentralregister
Register zur Speicherung personenbezogener Daten.
Das Ausländerzentralregister ist bei dem Bundesverwaltungsamt in Köln eingerichtet und dient der Speicherung der Daten aller Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Mit der Speicherung und Übermittlung von Daten über Ausländer unterstützt das Register seit seiner Einrichtung im Jahre 1953 in erster Linie öffentliche Stellen, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften betraut sind.
Die Datenauskunft wird u.a. genutzt von
Das Register besteht aus zwei Teilen:
Die registrierten Ausländer haben gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 AZRG einen Anspruch auf Auskunft über die über sie gespeicherten Daten.
Das Ausländerzentralregister kann wie folgt kontaktiert werden:
Ausländerzentralregister
Barbarastr. 1
50735 Köln
Telefon: 0221 - 7580
AZRG
AZRG-DV
© "Ausländerzentralregister" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum