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Ausländerzentralregister

Lexikon


Erklärung

Register zur Speicherung personenbezogener Daten.

Das Ausländerzentralregister ist bei dem Bundesverwaltungsamt in Köln eingerichtet und dient der Speicherung der Daten aller Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Mit der Speicherung und Übermittlung von Daten über Ausländer unterstützt das Register seit seiner Einrichtung im Jahre 1953 in erster Linie öffentliche Stellen, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften betraut sind.

Die Datenauskunft wird u.a. genutzt von

  • Ausländerbehörden,
  • der Bundespolizei,
  • Botschaften,
  • dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
  • Staatsanwaltschaften und Gerichten,
  • der Polizei.

Das Register besteht aus zwei Teilen:

  • dem allgemeinen Datenbestand, in dem die Daten von Ausländern gespeichert werden, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
  • der gesondert geführten Visadatei, in der die Daten von Ausländern gespeichert werden, die ein Visum beantragt haben

Die registrierten Ausländer haben gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 AZRG einen Anspruch auf Auskunft über die über sie gespeicherten Daten.

Das Ausländerzentralregister kann wie folgt kontaktiert werden:

Ausländerzentralregister
Barbarastr. 1
50735 Köln
Telefon: 0221 - 7580

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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