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JuraForum.deLexikonAAusländerbeauftragte 

Ausländerbeauftragte

Lexikon


Erklärung

Die Bezeichnung "Ausländerbeauftragte" wurde mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 durch den Begriff "Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration" ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Funktion als "Migrationsbeauftragte" bezeichnet.

Die Aufgaben der Migrationsbeauftragten sind in § 93 AufenthG enumerativ aufgezählt. Sie umfassen u.a.:

  • Förderung der Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Ausländer
  • Information über die Möglichkeiten der Einbürgerung
  • Unterstützung des spannungsfreien Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen
  • Gewährleistung des Freizügigkeitsrechts von im Bundesgebiet lebenden Unionsbürgern
  • Beobachtung der Zuwanderung in das Bundesgebiet sowie die anderen EU-Mitgliedstaaten

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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