JuraForum.de > Lexikon > A > Ausländerbeauftragte
Die Bezeichnung "Ausländerbeauftragte" wurde mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 durch den Begriff "Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration" ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Funktion als "Migrationsbeauftragte" bezeichnet.
Die Aufgaben der Migrationsbeauftragten sind in § 93 AufenthG enumerativ aufgezählt. Sie umfassen u.a.:
§§ 92 - 94 AufenthG
© "Ausländerbeauftragte" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum