JuraForum.de > Lexikon > A > Auskunftsklage
Kann der Kläger seinen Klageanspruch auf Grund des im Zivilprozess vorherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes bzw. der ihm von dem Beklagten verweigerten Auskunft nicht geltend machen, so kann der Kläger bei Vorliegen eines Auskunftsanspruches eine Auskunftsklage erheben.
Bei der Klage auf Auskunft handelt es sich um eine Klage auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung.
In der Praxis wird die Auskunftsklage zumeist in der Form der Stufenklage erhoben. Über den Auskunftsanspruch wird dann mit einem Teilurteil entschieden. Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass nach dem Erlass des Urteils nicht erneut Klage erhoben werden muss.
Gesetzlich nicht geregelt.
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