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Augenschein

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Erklärung

1. Allgemein

Der Augenscheinsbeweis ist ein Beweismittel des Strengbeweises.

Der Augenscheinsbeweis ist die unmittelbare Wahrnehmung von Tatsachen durch das Gericht. Der Richter wertet diese Tatsachen frei. Die Beweisform beinhaltet neben den durch die Augen wahrnehmbaren Tatsachen auch die durch die anderen Sinnesorgane wahrnehmbaren Tatsachen.

Die Beweislast über das Beweisthema, das mit dem Augenschein bewiesen werden soll, beinhaltet auch die Beweislast dafür, dass sich z.B. die Umstände (z.B. die Unfallstelle) nicht mehr verändert haben.

2. Anordnung des Augenscheinsbeweises

Die Anordnung des Augenscheinsbeweises erfolgt

Unzulässig ist die Ablehnung des Antrags auf einen Augenscheinsbeweis mit der Begründung, über die Tatsache sei schon ein Zeuge vernommen worden. Dem Augenscheinsbeweis kommt eine größere Beweiskraft zu.

Hängt die Durchführung des Augenscheins von einem Dritten ab, so bestehen folgende Möglichkeiten:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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