JuraForum.de > Lexikon > A > Auftrag - Schadensersatzpflicht
Der Auftraggeber hat nach § 671 Abs. 2 BGB gegen den Beauftragten einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn der Beauftragte das Auftragsverhältnis kündigt, ohne dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweitig Fürsorge treffen kann.
§ 671 BGB
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