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JuraForum.deLexikonAAufsichtsrat 

Aufsichtsrat

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Erklärung

1. Allgemein

Kontrollorgan zur Überwachung der Geschäftsführung.

Die Einrichtung eines Aufsichtsrats ist bei folgenden juristischen Personen des Privatrechts gesetzlich vorgeschrieben:

2. Aktiengesellschaft

Rechtsgrundlagen der Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sind:

Aufgaben des Aufsichtsrats sind u.a.:

3. GmbH

Die Einrichtung eines Aufsichtsrats ist gemäß § 76 BetrVG erst bei einer GmbH ab 500 Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben.

Daneben kann fakultativ ein Aufsichtsrat gebildet werden. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine anderslautende Regelung, sind gemäß § 52 GmbHG die den Aufsichtsrat betreffenden Vorschriften des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden.

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