Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonAAuflage während der Bewährungszeit 

Auflage während der Bewährungszeit

Lexikon


Erklärung

Eine Freiheitsstrafe , die zur Bewährung ausgesetzt ist, kann nach Maßgabe des § 56b StGB mit einer Auflage versehen werden, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen sollen.

Dabei kann das Gericht zwischen folgenden Auflagen wählen:

  • Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens.
  • Zahlung eines Geldbetrages zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.
  • Erbringung von gemeinnützigen Leistungen.
  • Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse.

Die Anordnung der Auflagen kann gemäß § 56e StGB auch nachträglich geschehen bzw. die erstmalig getroffene Entscheidung kann nachträglich geändert werden.

Lexikon lizenziert von:

© "Auflage während der Bewährungszeit" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte