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JuraForum.deLexikonAAuflage während der Bewährungszeit 

Auflage während der Bewährungszeit

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Erklärung

Eine Freiheitsstrafe , die zur Bewährung ausgesetzt ist, kann nach Maßgabe des § 56b StGB mit einer Auflage versehen werden, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen sollen.

Dabei kann das Gericht zwischen folgenden Auflagen wählen:

Die Anordnung der Auflagen kann gemäß § 56e StGB auch nachträglich geschehen bzw. die erstmalig getroffene Entscheidung kann nachträglich geändert werden.

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