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JuraForum.deLexikonAAufhebung eines Verwaltungsaktes 

Aufhebung eines Verwaltungsaktes

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Erklärung

Ein Verwaltungsakt wird aufgehoben durch

  • Rücknahmeoder
  • Widerruf.

Die Aufhebung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, z. B. Vertrauensschutz bei rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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