JuraForum.de > Lexikon > A > Aufhebung eines Verwaltungsaktes
Ein Verwaltungsakt wird aufgehoben durch
Die Aufhebung ist an bestimmte Bedingungen gebunden, z. B. Vertrauensschutz bei rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakten.
§ 48 VwVfG
§ 49 VwVfG
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