JuraForum.de > Lexikon > A > Aufgebot vor Eheschließung
Die Regelungen zum Aufgebot vor der Eheschließung nach §§ 3 ff. PStG a.F. sind durch Art. 2 EheschlRG vom 04.05.1998 aufgehoben.
An die Stelle des bisherigen Aufgebots tritt die Anmeldung beim zuständigen Standesbeamten nach §§ 12 ff.PStG, dieser hat zu prüfen, ob der Eheschließung ein Ehehindernis entgegensteht.
§§ 12 ff. PStG
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