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JuraForum.deLexikonAAufgebot vor Eheschließung 

Aufgebot vor Eheschließung

Lexikon


Erklärung

Die Regelungen zum Aufgebot vor der Eheschließung nach §§ 3 ff. PStG a.F. sind durch Art. 2 EheschlRG vom 04.05.1998 aufgehoben.

An die Stelle des bisherigen Aufgebots tritt die Anmeldung beim zuständigen Standesbeamten nach §§ 12 ff.PStG, dieser hat zu prüfen, ob der Eheschließung ein Ehehindernis entgegensteht.

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