JuraForum.de > Lexikon > A > Aufenthaltsgrund - Ausländerrecht
Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet kann verschiedensten Zwecken dienen. Außer dem Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit kommen beispielsweise auch Aufenthalte zur Ausbildung, das Recht auf Wiederkehr, ein Familiennachzug (z.B. Ehegatten oder Kindernachzug), ein Besuchsaufenthalt oder die Beantragung eines Asyls in Betracht.
Rechtsgrundlagen des Aufenthalts von Ausländern sind seit dem 01.01.2005 u.a. das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz.
§§ 4 ff. AufenthG
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