JuraForum.de > Lexikon > A > Aufenthaltsbewilligung
Die Genehmigung des Aufenthalts eines Ausländers in der Form der Aufenthaltsbewilligung ist mit der Aufhebung des Ausländergesetzes zum 01.01.2005 entfallen.
Es bestehen nunmehr gemäß § 4 AufenthG folgende Aufenthaltstitel:
Gemäß der Übergangsregelung des § 101 Abs. 2 AufenthG gelten bestehende Aufenthaltsbewilligungen als Aufenthaltserlaubnisse entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt fort.
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
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