JuraForum.de > Lexikon > A > Asylberechtigte
Asylberechtigte sind Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Verfahren nach den §§ 12 ff. AsylVfG oder einem Verwaltungsgericht als asylberechtigt (d.h. als politisch Verfolgte) i.S.v. Art. 16a Abs. 1 GG anerkannt worden sind.
Die Pflicht zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach §§ 73 AsylVfG gilt nach dem Leitsatz des Urteils BVerwG 01.03.2012 - 10 C 10/11 "nicht nur bei einer Änderung der Sachlage, sondern auch bei einer Änderung der Rechtslage, wenn der Gesetzgeber die Rechtslage nicht nur mit Wirkung für die Zukunft neu gestaltet hat, sondern die Regelung ausnahmsweise auch für bestandskräftig abgeschlossene Asylverfahren Geltung beansprucht und diese Rückwirkung mit der Verfassung in Einklang steht."
Mit der rechtskräftigen Anerkennung des Asylantrags ist es Asylberechtigten erlaubt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben sowie sich im Bundesgebiet frei aufzuhalten. Es besteht der Anspruch auf die Erteilung einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 AufenthG.
Mit dem Ablauf der drei Jahre hat der Ausländer einen Anspruch auf die Erteilung der unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass keine Gründe für den Widerruf oder die Rücknahme der positiven Entscheidung vorliegen.
Keine Asylberechtigten sind Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde und bei denen ein Abschiebungshindernis besteht.
§ 2 AsylVfG
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