JuraForum.de > Lexikon > A > Arrestverfahren
Summarisches Eilverfahren im Zivilprozess, das der Sicherung eines Anspruchs dient.
Voraussetzungen:
Arrestanspruch und -grund sind gemäß § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen.
Der dingliche Arrest des § 917 ZPO erstreckt sich auf das Vermögen des Schuldners, der persönliche Arrest des § 918 ZPO betrifft die Person des Schuldners.
§§ 916 ff. ZPO
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