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JuraForum.deLexikonAArbeitsvertrag - Rechtsanwalt 

Arbeitsvertrag - Rechtsanwalt

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Ausübung der Rechtsanwaltstätigkeit im Angestelltenverhältnis.

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Rechtsanwalt bedarf aufgrund der Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege der Beachtung einiger Besonderheiten.

Die einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind durch § 26 BORA vorgegeben. Neben den allgemeinen Erfordernissen eines Arbeitsvertrages bedarf der Arbeitsvertrag eines Rechtsanwalts u.a. folgender Regelungen:

  • Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung sind von dem Rechtsanwalt zu tragen. Die Deckungssumme muss zur Vermeidung einer Unterversicherung der Deckungssumme der anderen Sozietätsmitglieder entsprechen.
  • Zu regeln sind der Verbleib der laufenden Mandate im Falle des Ausscheidens des angestellten Rechtsanwalts. Üblicherweise wird eine Übernahmemöglichkeit gegen Zahlung eines Anteils des Honorars vereinbart.
  • Die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots erfordert den Anspruch auf eine angemessene Karenzentschädigung.
  • Bei der Vereinbarung des Gehaltes sind durch die Sittenwidrigkeit Grenzen gesetzt.

2. Vergütungssysteme

In großen deutschen bzw. international ausgerichteten Anwaltskanzleien bestehen für die Rechtsanwälte im Wesentlichen folgende Vergütungssysteme:

a)
Lockstep-System:Jeder neue Rechtsanwalt beginnt mit einer bestimmten Punktzahl, nach der sich sein Gehalt richtet. Auch die Verteilung einer Gewinnbeteiligung erfolgt nach dem jeweiligen Punktestand.Mit jedem weiteren Arbeitsjahr erhält er zuvor festgelegte zusätzliche Punkte, bis nach einer Zugehörigkeit von ca. 10 Jahren die Höchstpunktzahl erreicht ist. Die Punkte werden unabhängig von dem erzielten Umsatz, den akquirierten Mandanten etc. vergeben.
b)
Merit Based System (Leistungsorientierte Vergütung):Der Verdienst bestimmt sich bei dem Merit Based System nach dem erzielten Umsatz bzw. anderen Leistungsfaktoren (Akquise neuer Mandanten, Veröffentlichungen, Vorträge etc.)
c)
Eine Kombination beider Vergütungssysteme.

3. Sittenwidrige Vergütung

Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat eine Vergütung in Höhe von 1.000,00 EUR brutto für einen anwaltlichen Berufsanfänger für sittenwidrig erachtet. Nach der Ansicht der Richter wäre eine Vergütung in Höhe von 2.300,00 EUR die für einen anwaltlichen Berufsanfänger angemessene Vergütung (AGH Nordrhein-Westfalen 02.11.2007 - 2 ZU 7/07; Urteil abgedruckt in: BRAK-Mitteilungen 2008, 76).

4. Überstunden

Siehe insofern den Beitrag "Überstunden".

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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