JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitsplatzteilung
Ausübung eines Arbeitsverhältnisses durch mehrere Arbeitnehmer.
Die Arbeitsplatzteilung ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber und zwei oder mehr Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an dem Arbeitsplatz teilen.
Die Arbeitsverhältnisse unterscheiden sich im Übrigen nicht von anderen Arbeitsverhältnissen.
Ist ein Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind grundsätzlich die/der anderen Arbeitnehmer nicht zur Vertretung verpflichtet. Ausnahmen sind:
Verlässt einer der an der Arbeitsplatzteilung beteiligten Arbeitnehmer den Betrieb, berechtigt dies den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Kündigung des/der anderen Arbeitnehmer aus diesem Grund. Andere Kündigungsgründe bleiben unberührt.
Durch Tarifvertrag kann von diesen Regelungen auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden.
§ 13 TzBfG
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