JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in § 2 Abs. 2 ArbMedVV legaldefiniert: Es handelt sich dabei um Vorsorgeuntersuchungen, die der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten dienen.
Der Anwendungsbereich der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge war vor dem Inkrafttreten der ArbMedVV im Dezember 2008 allgemein nicht einheitlich geregelt. Rechtsgrundlagen waren verschiedene Verordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Es bestehen gemäß § 2 Abs. 3 bis 6 ArbMedVV folgende Formen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen:
ArbMedVV
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