JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitslosengeld II - Sanktionen
Das Recht der durch erwerbsfähige Leistungsberechtigte begangenen Pflichtverstöße ist wie folgt geregelt:
Voraussetzung einer erstmaligen Sanktion ist, dass der Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt wurde. Die Aushändigung eines Merkblatts mit abstrakt generellem Inhalt ist dabei nicht ausreichend (BSG 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R).
Kommt es zu einer wiederholten Pflichtverletzung, so erfordert die weitere Absenkung des Arbeitslosengeldes II, dass eine vorangegangene Pflichtverletzung jeweils mit einem Absenkungsbescheid der niedrigeren Stufe sanktioniert und dem Leistungsberechtigten zugestellt worden ist (BSG 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R).
§§ 31 - 32 SGB II
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