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JuraForum.deLexikonAArbeitslosengeld II - Sanktionen 

Arbeitslosengeld II - Sanktionen

Lexikon


Erklärung

Das Recht der durch erwerbsfähige Leistungsberechtigte begangenen Pflichtverstöße ist wie folgt geregelt:

  • In § 31 SGB II sind die zu einer Sanktion führenden Pflichtverstöße aufgeführt.
  • Die verschiedenen Sanktionen sind in § 31a SGB II geregelt.
  • Verletzungen einer Meldepflicht oder der Pflicht zum Erscheinen zu einem Untersuchungstermin sind gesondert in § 32 SGB II geregelt.

Voraussetzung einer erstmaligen Sanktion ist, dass der Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt wurde. Die Aushändigung eines Merkblatts mit abstrakt generellem Inhalt ist dabei nicht ausreichend (BSG 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R).

Kommt es zu einer wiederholten Pflichtverletzung, so erfordert die weitere Absenkung des Arbeitslosengeldes II, dass eine vorangegangene Pflichtverletzung jeweils mit einem Absenkungsbescheid der niedrigeren Stufe sanktioniert und dem Leistungsberechtigten zugestellt worden ist (BSG 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R).

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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