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Arbeitslosenförderung

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Erklärung

Im Rahmen der Arbeitsförderung werden durch die Bundesagentur für Arbeit verschiedene Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung oder zur Weiterbildung bestimmter Arbeitssuchender gefördert.

Die Arbeitslosenförderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurde zum 31.03.2012 aufgehoben. Der Übergang ist in § 443 SGB III geregelt.

Es bestehen derzeit u.a. folgende Maßnahmen:

a)
Eingliederungszuschuss
b)
Arbeitsförderung Langzeitarbeitslose
c)
Arbeitsförderung junge Arbeitslose
d)
Arbeitsförderung ältere Arbeitnehmer
e)
Weiterbildung

Gesetze

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