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Arbeitserlaubnis für Ausländer

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Erklärung

Von der Agentur für Arbeit erteilte Arbeitserlaubnisse sind mit der Einführung des Aufenthaltsgesetzes und der Aufhebung des Ausländergesetzes aufgehoben.

Vor dem 01.01.2005 erteilte Arbeitserlaubnisse der Agentur für Arbeit gelten gemäß § 105 AufenthG weiter.

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