JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitserlaubnis für Ausländer
Von der Agentur für Arbeit erteilte Arbeitserlaubnisse sind mit der Einführung des Aufenthaltsgesetzes und der Aufhebung des Ausländergesetzes aufgehoben.
Vor dem 01.01.2005 erteilte Arbeitserlaubnisse der Agentur für Arbeit gelten gemäß § 105 AufenthG weiter.
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
© "Arbeitserlaubnis für Ausländer" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum