JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitsentgelt ohne Arbeit
Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer unter Fortzahlung dessen Lohns von der Arbeit freistellen, wenn der Arbeitnehmer
Die Fortsetzung der Arbeitstätigkeit muss für den Arbeitnehmer unzumutbar geworden sein. Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden, für die fehlende Zeit Urlaubstage einzusetzen. Als Ausnahmevorschrift ist die Regelung eng auszulegen.
Die Freistellungspflicht ist in den folgenden Fällen anerkannt:
Bei in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten zahlt diese bei der Erkrankung eines Kindes unter bestimmten Voraussetzungen dem betreuenden, berufstätigen Elternteil Krankengeld. Der Arbeitgeber ist dann von seiner Lohnfortzahlungspflicht befreit.
Nicht anerkannt sind:
Die Vergütungspflicht aufgrund der persönlicher Arbeitsverhinderung ist abdingbar.
§ 616 BGB
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