JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitnehmerüberlassung - illegale
Arbeitnehmerüberlassung, die ohne Erlaubnis vorgenommen wird bzw. die gegen Gesetze verstößt.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist u.a. dann illegal, wenn
Der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist unwirksam. Im Gegenzug wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zu den mit dem Verleiher vereinbarten Bedingungen fingiert.
Des Weiteren hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verleiher, es sei denn die Unwirksamkeit des Vertrages war ihm bekannt.
Der Entleiher haftet gesamtschuldnerisch mit dem Verleiher für die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer.
Die in § 16 AÜG geregelten Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden.
AÜG
§ 28e SGB IV
§ 42d Abs. 6 EStG
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