JuraForum.de > Lexikon > A > Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Gemäß § 12a TVG sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind. Eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit liegt vor bei Selbstständigen, die
Folge dieser Zuordnung ist gemäß § 12a TVG zunächst, dass die Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes Anwendung finden, daneben ist die in der Norm vorgenommene Wertung bzw. gesetzliche Definition nach der Entscheidung BAG 17.10.1990 - 5 AZR 639/89 allgemein verbindlich.
Selbstständige, die journalistische, schriftstellerische oder künstlerische Leistungen erbringen, sind gemäß § 12a Abs. 3 TVG bereits unter geringeren Anforderungen als arbeitnehmerähnliche Selbstständige einzustufen.
Obwohl arbeitnehmerähnliche Selbstständige weiterhin selbstständig tätige Personen bleiben und ohne eine ausdrückliche Regelung das Arbeitsrecht nicht anwendbar ist, bestehen folgende Besonderheiten:
Von den Besonderheiten der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit abgesehen sind Selbstständige bei Vorliegen der folgenden, in § 2 Nr. 9 SGB VI normierten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig:
Dabei ist der Begriff "Auftraggeber" eng auszulegen (BSG 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R).
Werden neben der Selbstständigkeit eine oder mehrere abhängige Beschäftigungen ausgeübt, so bleiben die abhängigen Beschäftigungen bei der Zahl der Auftraggeber außer Betracht (BSG 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R).
Folge des Vorliegens der Voraussetzungen ist, dass der Selbstständige im vollem Umfang seines Einkommens der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Eine Versicherungspflicht in den anderen Zweigen der Sozialversicherung besteht nicht. Die Voraussetzungen werden in den meisten Fällen der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit vorliegen.
Auszubildende sind nach dem Gesetz ausdrücklich als Arbeitnehmer anzusehen. Zur Erfüllung des ersten Kriteriums ist daher entscheidend, ob ihr Arbeitsentgelt die 400,00 EUR Grenze übersteigt.
§ 2 Nr. 9 SGB VI
§ 6 Abs. 1a SGB VI
§ 231 Abs. 5 SGB VI
© "Arbeitnehmerähnliche Selbstständige" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum