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JuraForum.deLexikonAArbeitgeber 

Arbeitgeber

Lexikon


Erklärung

Vertragspartei eines Arbeitsvertrages.

Arbeitgeber ist der Inhaber des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Arbeitgeber, wer aufgrund des Arbeitsvertrages die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer fordern kann.

Arbeitgeber können sein:

  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen

Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Direktionsrechts berechtigt, den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen. Dabei sind ihm Grenzen gesetzt durch

  • die arbeitsvertraglichen Bestimmungen,
  • tarifvertragliche Regelungen,
  • die Gesetze und
  • das Erfordernis der Billigkeit gemäß § 315 Abs. 3 BGB.

Verweigert der Betriebsrat eine Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Entscheidung des Arbeitgebers, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten (BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09).

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