JuraForum.de > Lexikon > A > Anwärterbezüge
Als Anwärterbezüge werden die Versorgungsbezüge von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bezeichnet.
Lehramtsreferendare, Rechtsreferendare, Forstreferendare
Gemäß § 59 BBesG bestehen die Anwärterbezüge aus folgenden Bestandteilen:
Dabei ist der Anwärtergrundbetrag ein Teilbetrag der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintreten könnte.
Die Anwärterbezüge können gemäß § 66 BBesG gekürzt werden, wenn der Anwärter die entsprechende Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder sich die Ausbildung aus einem anderen von dem Anwärter zu vertretenen Grund verzögert.
§§ 59 - 66 BBesG
Besoldungsgesetze der Länder
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