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JuraForum.deLexikonAAnspruch 

Anspruch

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Erklärung

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen.

Ansprüche unterliegen der Verjährung. Die Verjährung wird unterbrochen (gehemmt), wenn der Anspruch mit einer Klage verfolgt wird.

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