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Anlagevermögen

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Erklärung

Zum Anlagevermögen gehören gemäß § 247 Abs. 2 HGB die Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich aus dessen Zweckbestimmung, nicht aus seiner Bilanzierung.

Das Anlagevermögen wird in drei Gruppen unterteilt:

Zusammen mit dem Umlaufvermögen bildet das Anlagevermögen die Aktiva in der Bilanz eines Unternehmens.

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