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Analogie


Zugehörige Gesetze, Normen

Art. 103 Abs. 2 GG


Erklärung

Übertragung eines gesetzlich geregelten Tatbestandes auf einen anderen Tatbestand, der nicht geregelt, aber dem Geregelten ähnlich ist. Bei der Gesetzesanalogie wird die Rechtsfolge von einem im Gesetz geregelten Tatbestand auf einen von Wortlaut und Auslegung des Gesetzes nicht umfassten Tatbestand übertragen; bei der Rechtsanalogie wird aus mehreren Rechtssätzen ein rechtlicher Grundgedanke abstrahiert und auf andere Fälle erstreckt. Mit Hilfe der Analogie sollen Lücken im Rechtssystem geschlossen werden. Voraussetzungen einer analogen Anwendung sind daher:

Sie ist verfassungsrechtlich umfassend zulässig, jedoch besteht ein Analogieverbot bei Rechtssätzen, die erkennbar Ausnahmecharakter haben oder für die vom Gesetzgeber absichtlich eine enge Fassung gewählt wurde (z.B. Zubilligung von Rechten nur für einen eindeutig abgegrenzten Personenkreis).

Im Strafrecht verbietet Art. 103 Abs. 2 GG die Schaffung neuer Tatbestände bzw. die Erweiterung bestehender Tatbestände im Wege der Analogie zum Nachteil des Täters, es gilt also der Grundsatz "nulla poena sine lege" (= keine Bestrafung für eine Tat, dessen Strafbarkeit nicht gesetzlich bestimmt war); hingegen ist Analogie zugunsten des Täters zulässig, so gelten z.B. kürzere Verjährungsvorschriften für Presseinhaltsdelikte (vgl. die jeweiligen Regelungen in den Pressegesetzen der Länder). Im Steuerrecht wird heute eine Analogie auch zu Lasten des Steuerpflichtigen überwiegend für zulässig erachtet, sofern dadurch keine neuen Steuertatbestände begründet werden (vgl. Brockmeyer in: Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 9. Auflage, Neuwied 1999, Rn. 41).



Siehe auch

  • BGH 03.11.1993 - XII ZR 90/92
  • BVerfG 30.01.1985 - 1 BvR 279/83
  • BVerfG 23.10.1985- 1 BvR 1053/82
  • BVerfG 20.10.1992- 1 BvR 698/89
  • BVerfG 01.09.1995 - 1 BvR 632/94
  • BVerwG 29.09.1987- 4 B 191/87
  • OLG Köln 17.04.1984- 25 UF 178/83
  • Konzak: Analogie im Verwaltungsrecht; NVwZ 1997, 872
  • Pawlowski: Einführung in die juristische Methodenlehre; 2. Auflage 2000

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