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Amtswalter

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Erklärung

Person, die ein Amt im organisationsrechtlichen Sinne bekleidet.

Je nach dem der Einstellung/Ernennung zu Grunde liegendem Rechtsverhältnis kann der Amtswalter als Beamter, Arbeiter oder Angestellter tätig sein.

Ist das organisationsrechtliche Amt als Teilzeitstelle ausgerichtet, kann ein Amt auch von zwei Amtswaltern ausgefüllt werden.

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