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Amtspflegschaft

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Erklärung

Früher: Das Sorgerecht einer nicht ehelichen Mutter wurde in bestimmten Bereichen durch die zwingende Amtspflegschaft eingeschränkt.

Mit dem am 01.07.1998 in Kraft getretenem Kindschaftsreformgesetz ist die Amtspflegschaft aufgehoben worden. Nunmehr kann ein alleinsorgeberechtigter Elternteil freiwillig beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

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