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JuraForum.deLexikonAAmtsermittlungsgrundsatz 

Amtsermittlungsgrundsatz

Lexikon


Erklärung

Verfahrensgrundsatz.

Für Verfahren, die dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen ist es kennzeichnend, dass das Gericht die zur Ausfüllung der Rechtsnormen notwendigen Tatsachen beschaffen muss.

Neben dem Begriff "Amtsermittlungsgrundsatz" ist die Verwendung des Ausdrucks "Untersuchungsgrundsatz" gebräuchlich.

Der Amtsermittlungsgrundsatz ist u.a. in folgenden Verfahren/Prozessen anwendbar:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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