JuraForum.de > Lexikon > A > Amtsdelikte
Straftatbestände: Die § 331 f StGB werden als Straftaten im Amt bzw. Amtsdelikte bezeichnet. Sie sollen das Vertrauen der Allgemeinheit in den Staat und die Amtsführung seiner Bediensteten sichern. Zu den Amtsdelikten gehören u.a.:
§ 331 StGB
§ 332 StGB
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