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AmsterdamV
EUV
Der Vertrag von Amsterdam ist ein mit Abschluss der damaligen Regierungskonferenz in Amsterdam vereinbarter Vertrag, mit dem der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der EG-Vertrag in ihren damaligen Fassungen geändert wurden.
Der Amsterdamer Vertrag war nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem "Maastrichter Vertrag" die dritte umfangreiche Änderung der Gründungsverträge der Gemeinschaften.
Er war kein neues eigenständiges Werk, das an die Stelle der übrigen Verträge getreten ist, sondern er stellte vielmehr eine Ergänzung dieser Verträge dar. Der Vertrag wurde nach einer mehr als ein Jahr dauernden Regierungskonferenz im Juni 1997 fertiggestellt und am 2. Oktober des gleichen Jahres von den Außenministern der fünfzehn Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Am 1. Mai 1999 traten die Bestimmungen des Vertrages in Kraft, nachdem alle Mitgliedsstaaten das Ratifizierungsverfahren gemäß ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften durchgeführt hatten.
Sinn und Zweck dieses Vertragswerks war es vor allem, die EU-Institutionen demokratischer zu gestalten und mehr Bürgernähe zu erreichen.
Nach der Einführung der Freizügigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten und des Wahlrechts bei Europa- und Kommunalwahlen ist mit dem Amsterdamer Vertrag der Rahmen für ein umfassendes System von Rechten geschaffen worden. Dabei sind von dem Vertragswerk die folgenden drei Aspekte berücksichtigt worden:
Ferner sah der Vertrag von Amsterdam eine Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments vor. Das "Verfahren der Mitentscheidung" für die europäische Volksvertretung war auf fast alle Bereiche, in denen der EU-Ministerrat mehrheitlich beschließt, erweitert worden (u.a. ist auch eine stärkere Beteiligung des Parlaments in Haushaltsfragen vorgesehen).
Sonstige Änderungen waren:
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