Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonAAmortisation 

Amortisation

Lexikon


Erklärung

(lat.: Tilgung)

Unter Amortisation wird verstanden:

  • Planmäßige Rückzahlung eines Darlehns, im Regelfall durch kontinuierliche Rückzahlungsbeträge (Annuitäten).
  • Freiwillige oder zwangsweise Einziehung einer Aktie oder eines GmbH-Anteils durch Zahlungen aus dem Reingewinn oder zwangsweise Kapitalherabsetzung.
  • Im Rahmen der Investitionsrechnung wird aufgezeigt, zu welchem Zeitpunkt der Rückfluss des investierten Kapitals über die Einnahmen erfolgt ist (Amortisationsdauer).

Insbesondere bei Leasingverträgen wird zwischen der Voll- und der Teilamortisation unterschieden:

Bei der Teilamortisation werden die Kosten des Leasinggebers während der Vertragsdauer nicht vollständig gedeckt. Bei der Vollamortisation kommt es durch die Zahlung der Leasingraten zu einer gänzlichen Deckung der Kosten.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Amortisation" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte