JuraForum.de > Lexikon > A > Amortisation
(lat.: Tilgung)
Unter Amortisation wird verstanden:
Insbesondere bei Leasingverträgen wird zwischen der Voll- und der Teilamortisation unterschieden:
Bei der Teilamortisation werden die Kosten des Leasinggebers während der Vertragsdauer nicht vollständig gedeckt. Bei der Vollamortisation kommt es durch die Zahlung der Leasingraten zu einer gänzlichen Deckung der Kosten.
§ 237 f AktG
§ 34 GmbHG
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