JuraForum.de > Lexikon > A > Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages
Gültigkeitserweiterung eines Tarifvertrages auf die nicht den Tarifvertragsparteien angehörenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
§ 5 TVG
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