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JuraForum.deLexikonAAllgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages 

Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages

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Erklärung

Gültigkeitserweiterung eines Tarifvertrages auf die nicht den Tarifvertragsparteien angehörenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a)
Es muss ein wirksamer Tarifvertrag vorliegen,
b)
die tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigen mindestens 50 % der unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmer und
c)
die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages liegt im öffentlichen Interesse.

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