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JuraForum.deLexikonAAktivlegitimation 

Aktivlegitimation

Lexikon


Erklärung

Prozessanforderung an die Parteien eines Prozesses.

Im Rahmen einer Klage ist aktiv- bzw. passivlegitimiert, wer materiell-rechtlich Inhaber des Rechts ist und zur Geltendmachung des Rechts befugt ist bzw. der geltend gemachte Anspruch sich gegen den Beklagten richtet.

Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation ist eine Frage der Begründetheit der Klage. Die Aktivlegitimation ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu prüfen ist:

  • Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation betrifft die materiell-rechtliche Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs.
  • Die Prozessführungsbefugnis betrifft die prozessuale Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs.

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