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JuraForum.deLexikonAAbschiebung 

Abschiebung

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Erklärung

Die Abschiebung ist eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung zur zwangsweisen Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht.

Voraussetzungen der Abschiebung sind:

Die Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer bevostehenden Eheschließung des Ausländers setzt voraus, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und eine ernsthafte Eheschließungsabsicht besteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn die Verlobten alles in ihrer Macht stehende getan haben, um die Ehe miteinander eingehen zu können und keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Eheschließung bestehen (OVG Saarland 12.12.2005 - 2 W 27/05).

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