JuraForum.de > Lexikon > A > Abrechnung auf Neuwagenbasis
Anspruch des Geschädigten auf Erhalt eines Neufahrzeugs nach der Beschädigung seines bisherigen Fahrzeugs.
Der Eigentümer eines Neuwagens muss sich ggf. im Falle von dessen Beschädigung nicht mit der Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Ausgleichszahlung für den merkantilen Minderwert begnügen, sondern ist bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt, Ersatz der in aller Regel höheren Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Neufahrzeugs zu verlangen.
Die Verwertung des beschädigten Fahrzeugs untersteht bei der Abrechnung auf Neuwagenbasis allein der gegnerischen Versicherung.
Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis müssen folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
Aufgrund seiner Schadensminderungspflicht hat der Geschädigte durch Anfrage bei mehreren Händlern die schnellstmöglichste Lieferung des Ersatzfahrzeuges zu realisieren.
Ist das Neufahrzeug erst nach einer längeren Lieferzeit zu erhalten, so ist mit der gegnerischen Versicherung über die weitere Vorgehensweise zu verhandeln. Infrage kommt die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung bis zum Lieferzeitpunkt, die Anschaffung eines Überbrückungsfahrzeuges oder die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges und anschließende Nutzung durch den Geschädigten bis zur Lieferung.
§ 249 BGB
§ 251 BGB
© "Abrechnung auf Neuwagenbasis" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum