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Verein, dessen Hauptaufgabe der Ausspruch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist.
Abmahnvereine sind zur gewerbsmäßigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegründete Vereine.
Das negative Image der Abmahnvereine begründete sich auf der unseriösen Geschäftstätigkeit.
Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist eine Abmahnung auf Grund unwesentlicher Beeinträchtigungen unzulässig, § 8 Abs.4 UWG. Dadurch wurde vielen Abmahnvereinen die Geschäftsgrundlage entzogen.
Gesetzlich nicht geregelt.
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