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Abfallrecht

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Erklärung

Das "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) wird am 1. Juni 2012 in Kraft treten. Einige Vorschriften sind bereits am 1. März 2012 in Kraft getreten.

Hauptinhalt der Reform ist das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltveträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird zum 1. Juni 2012 außer Kraft treten.

Anlass der Reform war die Umsetzung des Inhalts der Richtlinie 2008/98 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) in das deutsche Recht.

Im neuen Abfallrecht ist es nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6052) zu folgenden wesentlichen Änderungen gekommen:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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