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Schadensersatz


1normen

§§ 249 ff. BGB

§§ 823 ff. BGB


2info

Allgemein

Kompensation des einer (natürlichen oder juristischen) Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten.

Zu unterscheiden sind der primäre Schadensersatz und der sekundäre Schadensersatz:

Primäre Schadensersatzansprüche entstehen unmittelbar und benötigen keine Sonderverbindung zwischen den Beteiligten.

Deliktische Schadensersatzansprüche

Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen, wenn eine vertragliche oder vertragsähnliche Pflicht verletzt wurde.

Schadensersatz statt der Leistung

Abstrakte Schadensberechnung im Geschäftsverkehr

Der BGH hat in dem Urteil BGH 19.10.2005 - VIII ZR 392/03 die abstrakte Schadensberechnung eines Kaufmanns gemäß § 252 S. 2 BGB erleichtert: Danach wird vermutet, dass der Kaufmann marktgängige Ware zum Marktpreis hätte absetzen können. Durch diese Vermutung ist nachgewiesen, dass der in dem Marktpreis enthaltene Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge hätte erzielt werden können.

Heilbehandlungskosten

Der Schädiger ist gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB verpflichtet, alle unfallbedingten Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit des Geschädigten zu ersetzen.

Der Schadensersatzanspruch erstreckt sich auf die erforderlichen Kosten.

Nach einem allgemeinen Grundsatz des Schadensrechts hat der Schädiger den Verletzten in den Verhältnissen zu entschädigen, in denen er ihn betroffen hat. Nach diesen Grundsätzen kann nicht unberücksichtigt bleiben, ob der Geschädigte Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Bietet jedoch das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung dem Geschädigten nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung oder ist die Inanspruchnahme dem Geschädigten aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise nicht zuzumuten, kann die Haftpflicht des Schädigers auch die Übernahme der Kosten einer privatärztlichen Behandlung umfassen (BGH 06.07.2004 - VI ZR 266/03).

Zu den Kosten der Heilbehandlung gehören auch die Besuchskosten durch die nahen Angehörigen, soweit diese für die medizinische Gesundung notwendig sind.

Vermehrte Bedürfnisse

Als vermehrte Bedürfnisse werden bei Dauerschäden die Mehraufwendungen des Geschädigten zur Kompensation der Beeinträchtigung seiner persönlichen Lebensführung bezeichnet. Die vermehrten Bedürfnisse können dabei sowohl in der Form einer Geldrente als auch als einmalige Zahlung ausgeglichen werden.

Haushaltshilfe, orthopädische Hilfsmittel, Kosten eines Pflegeheims

Bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit sind als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet.

Von Eltern in ihrer Freizeit für ihr in seiner Gesundheit geschädigtes Kind erbrachte Betreuungsleistungen sind aber nur dann als vermehrte Bedürfnisse des Verletzten ersatzpflichtig, wenn sie sich so weit aus dem selbstverständlichen, originären Aufgabengebiet der Eltern herausheben, dass der entgeltliche Einsatz einer fremden Pflegekraft nicht nur theoretisch, sondern bei vernünftiger Betrachtung als praktische Alternative ernsthaft in Frage gekommen wäre (BGH 08.06.1999 - VI ZR 244/98).

Gibt ein pflegender Elternteil seine Berufstätigkeit auf, so hat der Schädiger Ersatz des Mehraufwandes in Höhe seines Verdienstausfalls (Nettogehalt) zu zahlen (OLG Bamberg 28.06.2005 - 5 U 23/05).

Einzelfälle

Zum Anspruch des Geschädigten wegen der Beschädigung seines Eigentums/Besitzes siehe "Reparaturkosten".

Zu den Grundsätzen der Berechnung des Schadensersatzes bei der Beschädigung von Bäumen siehe "Bäume".


3vertief

Auftrag - SchadensersatzpflichtAufsichtspflichtverletzungCulpa in contrahendoDienstvertrag - SchadensersatzpflichtHaftungsbeschränkungenHaushaltsführungsschadenHWS-SchleudertraumaKaufvertrag - SchadensersatzpflichtKausalitätMangelfolgeschadenMiete - Schadensersatzpflicht des VermietersMitverschuldenNichterfüllungsschadenPositive VertragsverletzungRechtsanwaltshaftungSchadensersatz - psychischer SchadenSchadensersatz statt der LeistungSchadensersatz - vertaner UrlaubSchadensersatzpflicht im SchuldrechtSchenkung - SchadensersatzpflichtSchuldrechtsreformUntersuchungshaftWerkvertrag - Gewährleistung und SchadensersatzWiederbeschaffungswert

BGH 31.01.2006 - VI ZR 135/04 (Unterhalt für ein behindertes Kind als Schadensersatz des Arztes)

Böning/Paul: Der Schadensersatzprozess. Vorbereitung - Gerichtsverfahren - Alternativen; 1. Auflage 2007

Brand: Schadensersatzrecht; 1. Auflage 2009

Gruber/Lösche: Die Kombination von Herausgabe- und Schadensersatzantrag im neuen Recht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 2815

Jahnke: Der Verdienstausfall im Schadenersatzrecht; 2. Auflage 2006

Jahnke: Unfalltod und Schadenersatz; 1. Auflage 2007

Paul/Böning: Der Schadensersatzprozess: Vorbereitung - Gerichtsverfahren - Alternativen; 1. Auflage 2010

Scheffen/Pardey: Schadensersatz bei Unfällen mit Minderjährigen; 2. Auflage 2003


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