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Nachbarrecht - privates


1normen

§§ 906 - 924 BGB

§ 1004 BGB

Nachbarrechtsgesetze der Länder:

Baden-Württemberg: NRG,BWBayern: §§ 43 - 54 AGBGB,BYBerlin: NachbG BlnBrandenburg: BbgNRGBremen: es besteht kein gesondertes NachbarrechtsgesetzHamburg: es besteht kein gesondertes NachbarrechtsgesetzHessen: NachbG,HEMecklenburg-Vorpommern: es besteht kein gesondertes NachbarrechtsgesetzNiedersachsen: NNachbG,NINordrhein-Westfalen: NachbG NRWRheinland-Pfalz: LNRG,RPSaarland: NachbarG,SLSachsen: SächsNRGSachsen-Anhalt: NbG,STSchleswig-Holstein: NachbG Schl.-H.Thüringen: ThürNRG,TH


2info

Allgemein

Rechtsgrundlagen des privaten Nachbarrechts sind:

Bei bestimmten Störungen, z.B. Lärmimmissionen bestehen sowohl öffentlich-rechtliche (§§ 22 ff. BImSchG) als auch privatrechtliche Abwehrmöglichkeiten (§§ 1004, 906 BGB). Der Nachbar kann in diesen Fällen wahlweise die eine oder andere Möglichkeit ergreifen oder auch zugleich öffentlich-rechtlich und privatrechtlich vorgehen.

Die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer ergänzen das Nachbarrecht des BGB. In den (meisten) Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer sind u.a. folgende Rechtsbereiche geregelt:

Grenzabstände für Pflanzen

In der anwaltlichen Praxis haben insbesondere die einzuhaltenden Grenzabstände für Pflanzen eine wichtige Bedeutung. Bei der Frage eines einzuhaltenden Grenzabstandes ist wie folgt zu prüfen:

Mitverschulden des gestörten Eigentümers

Nach der ständigen Rechtsprechung ist § 254 BGB auch im Rahmen des Beseitigungsanspruchs nach §§ 1004 BGB entsprechend anwendbar. Dabei erfordert das Mitverschulden des gestörten Eigentümers für die eingetretene Störung keinen Schuldvorwurf (u.a. KG Berlin 15.07.2008 - 7 U 180/07).


3vertief

AbwehrklageAnspruchsgegner des nachbarlichen AbwehranspruchsBäumeBetreten des nachbarlichen GrundstücksDüngemittel - Schutz des NachbarnDuldungspflicht - nachbarrechtlicheGemeinschaftsverhältnis - nachbarlichesGrenzregelung - nachbarlicheImmissionenImmissionen - RechtsschutzKinderlärmNachbarNachbarrecht - öffentlichesNachtruheOrtsüblichVerkehrssicherungspflicht - Bäume

BGH 22.10.2004 - V ZR 310/03 (Haftung des Architekten wegen Beschädigung des Nachbargrundstücks)

BGH 17.09.2004 - V ZR 230/03 (Nachbarausgleich bei dem Umsturz eines naturgeschützten Baumes)

BGH 14.11.2003 - V ZR 102/03 (Hinauswachsen von Bäumen über die zulässige Höhe)

Arnold: Die Haftung von Landwirten bei Auskreuzungen von gentechnisch veränderten Organismen im Nachbarrecht; Natur und Recht - NuR 2006, 15

Greck: Der Nachbarrechtsschutz im privaten Recht; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2004, 929

Grziwotz/Saller/Lüke: Praxishandbuch Nachbarrecht; 1. Auflage 2005

Horst: Rechtshandbuch Nachbarrecht; 2. Auflage 2006

Ortner: Immissionsschutz bei Sportanlagen, Privates Nachbarrecht im Zusammenhang mit dem Betrieb von Sportstätten; 1. Auflage 2008

Otto: Konflikte durch Bäume an der Grenze. Eine kritische Äußerung zur neueren Rechtsprechung; Natur und Recht - NuR 2005, 173

Reich: Gesetz über das Nachbarrecht Baden-Württembergs; 1. Auflage 2008

Reich: Hessisches Nachbarrechtsgesetz; 1. Auflage 2007

Schäfer: Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen; Kommentar; 15. Auflage 2008

Schäfer: Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz; Kommentar; 1. Auflage 2007

Seibel: Die Harmonisierung von öffentlichem und privatem Nachbarrecht, dargestellt am Beispiel des § 906 BGB; Baurecht - BauR 2005, 1409

Wenzl: Der Störer und seine verschuldensunabhängige Haftung im Nachbarrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 241


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