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Europäische Union


1normen

EUV

AEUV


2info

Allgemein

Die Europäische Union (EU) ist seit dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon die Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft.

Rechtsgrundlagen sind der EU-Vertrag sowie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (abgeänderter vormaliger EG-Vertrag).

Rechtsnatur

Mit dem Vertrag von Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten.

Organe

Die Europäische Union handelt durch ihre Organe.

Ziele

Die Ziele der Europäischen Union sind in Art. 3 EUV festgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Ziele:

Mitglieder der Europäischen Union

Seit dem 01.01.2007 hat die Europäische Union folgende 27 Mitgliedsländer:

Amtssprachen

In der EU gelten folgende, zu den Mitgliedsländern gehörende Sprachen als Amtssprachen der EU:

Mitgliedsland: Amtssprache: Belgiendeutsch, französisch, niederländischBulgarienbulgarischDänemarkdänischDeutschlanddeutschEstlandestnischFinnlandfinnisch, schwedischFrankreichfranzösischGriechenlandgriechischIrlandenglisch, irisch (gälisch)ItalienitalienischLettlandlettischLitauenlitauischLuxemburgdeutsch, französischMaltaenglisch, maltesischNiederlandeniederländischÖsterreichdeutschPolenpolnischPortugalportugiesischRumänienrumänischSchwedenschwedischSlowakeislowakischSlowenienslowakischSpanienspanischTschechientschechischUngarnungarischVereinigtes KönigreichenglischZyperngriechisch


3vertief

Amsterdamer VertragEU-GrundrechtechartaEuropäische GemeinschaftEuropäische KommissionEuropäischer GerichtshofEuropäischer RatEuropäischer RechnungshofEuropäischer WirtschaftsraumEuropäisches ParlamentMaastrichter VertragUnionsbürgerschaftVertrag von Nizza

http://europa.eu (Internetauftritt der Europäischen Union)

Hailbronner/Wilms: Recht der Europäischen Union; Kommentar, Loseblatt

Zuleeg/Schulze: Europarecht - Handbuch für die deutsche Rechtspraxis; 1. Auflage 2006


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