Europäische Union


Allgemein
Die Europäische Union (EU) ist seit dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon die Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft.
Rechtsgrundlagen sind der EU-Vertrag sowie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (abgeänderter vormaliger EG-Vertrag).
Rechtsnatur
Mit dem Vertrag von Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten.
Organe
Die Europäische Union handelt durch ihre Organe.
Ziele
Die Ziele der Europäischen Union sind in Art. 3 EUV festgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Ziele:
Die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Mitgliedsländern.
Die Schaffung einer Wirtschaftsmacht als Gegenpol zu den Vereinigten Staaten und Asien.
Die Erhaltung / Sicherung des Friedens in Europa.
Mitglieder der Europäischen Union
Seit dem 01.01.2007 hat die Europäische Union folgende 27 Mitgliedsländer:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Malta
Portugal
Rumänien
Schweden
Spanien
Polen
Ungarn
Tschechische Republik
Slowakei
Slowenien
Zypern
Amtssprachen
In der EU gelten folgende, zu den Mitgliedsländern gehörende Sprachen als Amtssprachen der EU:
Mitgliedsland: Amtssprache: Belgiendeutsch, französisch, niederländischBulgarienbulgarischDänemarkdänischDeutschlanddeutschEstlandestnischFinnlandfinnisch, schwedischFrankreichfranzösischGriechenlandgriechischIrlandenglisch, irisch (gälisch)ItalienitalienischLettlandlettischLitauenlitauischLuxemburgdeutsch, französischMaltaenglisch, maltesischNiederlandeniederländischÖsterreichdeutschPolenpolnischPortugalportugiesischRumänienrumänischSchwedenschwedischSlowakeislowakischSlowenienslowakischSpanienspanischTschechientschechischUngarnungarischVereinigtes KönigreichenglischZyperngriechisch
http://europa.eu (Internetauftritt der Europäischen Union)
Hailbronner/Wilms: Recht der Europäischen Union; Kommentar, Loseblatt
Zuleeg/Schulze: Europarecht - Handbuch für die deutsche Rechtspraxis; 1. Auflage 2006
