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E-Commerce - Datenschutz - Koppelungsverbot


1normen

§ 12 Abs. 3 TMG


2info

Der Diensteanbieter darf gemäß § 12 Abs. 3 TMG die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.


3vertief

E-Commerce

Cichon: Internet-Verträge; 2. Auflage 2005

Härting: Internetrecht; 2. Auflage 2005

Spindler-Wiebe: Internet-Auktionen und Elektronische Marktplätze; 2. Auflage 2005


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