E-Commerce - Datenschutz - Koppelungsverbot


Der Diensteanbieter darf gemäß § 12 Abs. 3 TMG die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.

Cichon: Internet-Verträge; 2. Auflage 2005
Härting: Internetrecht; 2. Auflage 2005
Spindler-Wiebe: Internet-Auktionen und Elektronische Marktplätze; 2. Auflage 2005
