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Betriebsgefahr


1normen

§§ 17,18 StVG

§ 254 BGB


2info

Von einer Sache nur aufgrund ihrer Eigenart ausgehende erhöhte Gefahr.

Allgemein

Die allgemeine Betriebsgefahr ist eine Unterform der Gefährdungshaftung. Der Inhaber der Betriebsgefahr haftet aufgrund einer Sacheinstandspflicht.

Betriebsgefahr als Mitverschulden

Die Betriebsgefahr wird im Falle eines Schadensersatzanspruches als Mitverschulden u.U. angerechnet.

Der in der Praxis bedeutendste Fall ist die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges.

Voraussetzung einer Anrechnung der Betriebsgefahr ist, dass sie sich konkret ausgewirkt hat. Sie wird im Rahmen einer Anrechnung bei dem Schadensausgleich berücksichtigt. Beweispflichtig ist der Schädiger bzw. die andere Partei.

Die Anrechnung der Betriebsgefahr erfordert kein Verschulden.

Die Betriebsgefahr kann auch zur Minderung des Schmerzensgeldanspruches führen.

Treten zu der allgemeinen Betriebsgefahr besondere, gefahrerhöhende Umstände hinzu, wird dies als erhöhte Betriebsgefahr bezeichnet.

Fahren mit 200 Stundenkilometer im Bereich eines Autobahnkreuzes.


3vertief

MitverschuldenSchadensersatzSchadensersatz - psychischer SchadenSchmerzensgeld

BGH 27.11.2007 - VI ZR 210/06 (Betriebsgefahr bei vorsätzlichem Inbrandsetzen)

BGH 18.11.1999 - III ZR 63/98 (Betriebsgefahr eines Flugzeugs)

OLG Celle 03.11.1994 - 14 U 174/93 (Schadensersatzausgleich wenn Unfall nur durch Betriebsgefahr verursacht)

OLG Düsseldorf 12.01.1987 - 1 U 218/85 (50 % ige Haftung aus Betriebsgefahr, wenn Unfall durch Fußgänger verursacht)

OLG Köln 16.03.1995 - 1 U 89/94 (Beweislast für Betriebsgefahr)

OLG Nürnberg 08.02.1995 - 4 U 3697/94 (Haftung aus Betriebsgefahr bei Straßenschäden durch Schlaglöcher)

Grüneberg: Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen; 11. Auflage 2008

Prölss: Die Berücksichtigung mitwirkender Betriebsgefahr zulasten des mit dem Halter nicht identischen Eigentümers; Versicherungsrecht - VersR 2001, 166

Schmitz: Voller Schadensersatz der Leasingfirma gegen den Unfallgegner totz mitwirkender Betriebsgefahr des eigenen Kfz?; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2002, 3070

Schopp: Betriebsgefahr (§ 7 StVG) im ruhenden Verkehr; Monatszeitschrift für Deutsches Recht - MDR 1990, 884


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