Arbeitgeber

Gesetzlich nicht geregelt.

Vertragspartei eines Arbeitsvertrages.
Arbeitgeber ist der Inhaber des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Arbeitgeber, wer aufgrund des Arbeitsvertrag die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer fordern kann.
Arbeitgeber können sein:
Natürliche Personen
Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Direktionsrechtes berechtigt, den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen. Dabei sind ihm Grenzen gesetzt durch
die Gesetze und
das Erfordernis der Billigkeit gemäß § 315 Abs. 3 BGB.

Bastuck: Rechtliche Strukturen von Orchestern; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 719
