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Arbeitgeber


1normen

Gesetzlich nicht geregelt.


2info

Vertragspartei eines Arbeitsvertrages.

Arbeitgeber ist der Inhaber des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Arbeitgeber, wer aufgrund des Arbeitsvertrag die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer fordern kann.

Arbeitgeber können sein:

Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Direktionsrechtes berechtigt, den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen. Dabei sind ihm Grenzen gesetzt durch


3vertief

ArbeitgeberdarlehenArbeitnehmerArbeitnehmerüberlassung - gewerbsmäßigeArbeitsvertragBerufsausbildungsverhältnisDirektionsrechtFirmentarifvertragFürsorgepflicht - ArbeitsrechtHaftung des ArbeitgebersKündigung - Arbeitsrecht

Bastuck: Rechtliche Strukturen von Orchestern; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 719


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