| Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht biete ich von der Erstberatung, der außergerichtlichen Verhandlungsführung und der Prozessvertretung sämtliche Leistungen der spezialisierten und professionellen Rechtsberatung. Als Fachanwältin bin ich überwiegend bundesweit familienrechtlich tätig, biete dazu die anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht, im Erbrecht, im allgemeinen Zivilrecht und im Strafrecht, hier auch im Bereich Opferschutz. Im Familienrecht berate und vertrete ich insbesondere zum Unterhaltsrecht, zum ehelichen Güterrecht (z. B. Zugewinnverfahren), Sorge- und Umgangsrecht, zu den Fragen des Versorgungsausgleiches, der Ehescheidung, in Verfahren zur Ehewohnung und zum Hausrat, sowie in Gewaltschutzverfahren. Im Zuge von Eheschließungen, sowie von Trennungen erstelle ich nach Ihren Wünschen einen Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Vermögensrechtliche Lösungen, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder Immobilienteilen auf einen Ehegatten werden sorgsam gemeinsam mit Ihnen erarbeitet und fachgerecht kommuniziert. Beratung zu Erbverträgen und Testamenten. Beratung zu Erbverträgen und Testamenten. Ich arbeite mit einem Netzwerk von Notaren, Steuerberatern, sozialen Beratungsstellen und bei Bedarf mit psychologischen Fachkräften. Ich bin bundesweit zur gerichtlichen Vertretung berechtigt. |
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