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Haben Sie sich nun für ein Bundesland Ihrer Wahl entschieden, dann beginnt der eigentliche Bewerbungsprozess um eine Referendarstelle im juristischen Vorbereitungsdienst. Welche Unterlagen genau Ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, können Sie den Unterlagen der jeweiligen Justizprüfungsämter, die für Ihr Rechtsreferendariat zuständig sind, entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, wo die Ausbildungsstelle sein wird und unter welches OLG diese fällt. Denken Sie daran, die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig abzuschicken und die Bewerbungsfristen für Ihren juristischen Vorbereitungsdienst einzuhalten. Sonst verlängert sich Ihre Wartezeit wieder um mehrere Monate.
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Eine kurze Wartezeit ist in den Bundesländern Brandenburg (bis 6 Monate), Rheinland-Pfalz (bis 6 Monate), Hessen (bis 8 Monate) und Nordrhein-Westfalen (zwischen 9 bis 11 Monaten) zu erwarten. Im Mittelfeld liegen Schleswig-Holstein (etwa 15 Monate), Saarland (13 Monate) und Mecklenburg-Vorpommern (bis 12 Monate). Die längsten Wartezeiten sind in den Bundesländern Hamburg (bis 28 Monate), Bremen (bis 24 Monate) und Berlin (bis 24 Monate) zu erwarten.
Folgende Unterlagen sollten der Referendariat-Bewerbung beigefügt werden:
In Erfurt wird grundsätzlich immer zweimal im Jahr (Mai und November) für den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Dem Internetauftritt des Justizministeriums ist leider nicht zu entnehmen, ob für Rechtsreferendare eine Wartezeit besteht.
Das OLG-Schleswig-Holstein führt sechsmal im Jahr Einstellungen von Rechtsreferendaren in den juristischen Vorbereitungsdienst durch (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember). Derzeit (Oktober 2009) beträgt die Wartezeit im Schnitt etwa 3,68 Monate.
Beim OLG-Naum werden Referendare zweimal im Jahr (März und September) in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt. Es bestehen derzeit keine Wartezeiten.
Die Einstellungen der Rechtsreferendare am OLG-Dresden erfolgen zweimal im Jahr (jeweils zum 01.Mai und 01.November) und es besteht derzeit keine Wartezeit.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, erfolgt die Referendariatsbewerbung im Saarland direkt an das Justizministerium. Referendare werden lediglich viermal pro Jahr eingestellt (Februar, Mai, August und November). Die Wartezeit beträgt sechs Monate.
Die Einstellung von Rechtsreferendaren erfolgt zweimal im Jahr (01.Mai und 01.November). Es ist mit höchstens sechsmonatiger Wartezeit zu rechnen.
OLG-Düsseldorf
OLG-Hamm
OLG-Köln
In Nordrhein-Westfalen werden zwölfmal im Jahr neue Rechtsreferendare eingestellt. Dies ist die höchste Einstellungsfrequenz in ganz Deutschland. Unter Umständen kann es zu einer Wartezeit von etwa sechs Monaten kommen. Wartezeit nach Städten: Düsseldorf (3-6 Monate), Hamm (4 Monate) und Köln (etwa 9 Monate).
OLG-Braunschweig
OLG-Celle
OLG-Oldenburg
Einstellungen in das Rechtsreferendariat in Niedersachsen erfolgen viermal pro Jahr (März, Juni, September und Dezember). Die Plätze werden nach Examensnote und Wartezeit vergeben. Zur Zeit besteht keine Wartezeit.
Die Einstellung neuer Rechtsreferendare erfolgt am OLG-Rostock zweimal im Jahr (Juni und Dezember). Keine Wartezeiten.
Das OLG-Hessen stellt fünfmal im Jahr (Januar, März, Juli, September und November) neue Referendare ein. Es bestehen keine Wartezeiten.
Sechsmal im Jahr (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember) werden neue Einstellungen am Hanseatischen OLG vorgenommen. Zur Aufnahme des Rechtsreferendariats muss mit einer Wartezeit zwischen 0-24 Monaten gerechnet werden. Entscheidend sind hierbei die Examensnoten des Ersten Staatsexamens.
Einstellungen in das Referendariat erfolgen in Bremen dreimal im Jahr (Februar, Juni und Oktober). Das OLG-Bremen richtet sich bei der Vergabe der Referendariatsplätze nach den Examensnoten. Dabei ist eine Wartezeit zwischen 6-24 Monaten in Kauf zu nehmen.
Neueinstellungen von Referendaren werden am OLG-Brandenburg viermal im Jahr (Februar, Mai, August und November) vorgenommen. Die Wartezeit liegt derzeit unter sechs Monaten.
Beim Kammergericht Berlin erfolgen Einstellungen viermal im Jahr (Februar, Mai, August und November). Prädikatsjuristen müssen mit keiner Wartezeit rechnen. Absolventen mit einem Ersten Staatsexamen, dass in Berlin erworben wurde, müssen mit 6-12 monatiger Wartezeit rechnen. Auswärtige Absolventen werden nach etwa 9 Monaten zum Referendariat zugelassen.
OLG-München
OLG-Nürnberg
OLG-Bamberg
Einstellungen erfolgen in Bayern immer zweimal im Jahr (April und Oktober). Es bestehen keine Wartezeiten.
Zweimal im Jahr (April und Oktober) werden in Baden-Württemberg neue Referendare eingestellt. Es bestehen keine Wartezeiten.
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