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Das juristische Referendariat beinhaltet neben der Sammlung von Praxiserfahrungen in den einzelnen Stationen auch das Arbeiten in Arbeitsgemeinschaften. In diesen AGs sollen die theoretischen Kenntnisse weiter vertieft werden.
Die Arbeitsgemeinschaften während des Referendariats können in vier Gruppen eingeteilt werden: Pflichtarbeitsgemeinschaften, Pflichtwahlarbeitsgemeinschaften, freiwillige Arbeitsgemeinschaften und private Lerngruppen.
In den Pflichtarbeitsgemeinschaften werden die theoretischen Kenntnisse für die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtstationen vermitteln. Dies geschieht meist am Anfang des Referendariats in Form von Blockveranstaltungen. Danach werden die Pflichtarbeitsgemeinschaften begleitend zur jeweiligen Stationsausbildung angeboten.
Am besten ist es, diese Pflichtveranstaltungen direkt zu Beginn der jeweiligen Station als Blockseminar zu besuchen. Dies ist sinnvoll, da dort die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt werden, um die praktischen Stationen zu bewältigen. Die Pflichtwahlarbeitsgemeinschaften ermöglichen es den Referendaren eigene Arbeitsschwerpunkte zu setzten. In diesen Kursen können dann beispielsweise Kurse zum Steuerrecht belegt werden. Es ist allerdings auch möglich, Examensvorbereitungskurse zu absolvieren.
Eine weitere Kursform, die im Referendariat angeboten wird, sind die freiwilligen Arbeitsgemeinschaften. In diesen AGs können examensrelevante Themen vertieft werden. Dazu gehören beispielsweise Klausurenkurse zur Vorbereitung auf das Examen. Natürlich können im Rahmen des Referendariates auch eigene private Arbeitsgemeinschaften ins Leben gerufen werden, um in der Gruppe gemeinsam Lernstoff aufzubereiten.
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