JuraForum.de > JuraExamen > Jurastudium > Studienfinanzierung: Bafög, Stipendium & Studienkredit
Wer mit dem Gedanken spielt, ein Studium aufzunehmen, muss sich zwangsläufig auch mit der Studienfinanzierung des angestrebten Studienvorhabens auseinandersetzen. Neben den Lebenshaltungs- und Mietkosten sind im Studium auch Studiengebühren zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende aus finanzschwachen Familien Bafög erhalten, welches nach dem Studium dann zu 50% wieder zurückgezahlt werden muss (zinslos). Eine weitere Möglichkeit wäre bei finanzstarken Eltern die Studienfinanzierung durch die Eltern. Dies muss nicht immer eine komplette Studienfinanzierung sein, sondern kann auch nur eine Unterstützung für den Lebensunterhalt sein. Die nächste Möglichkeit wäre dann die Studienfinanzierung aus Eigenmitteln. Durch Studentenjobs während des Studiums und in den Semesterferien wird das Studium selbst finanziert und das Elternhaus entlastet. Die komplette Eigenfinanzierung mit Studentenjobs ist oftmals auch mit einem verlängerten Studium verbunden, da der Betroffene weniger Zeit für das eigentliche Studium zur Verfügung hat. Gleichzeitig lassen sich in Studentenjobs auch Erfahrungen für das spätere Berufsleben sammeln. Möglich wäre natürlich auch noch die Studienfinanzierung über einen zinsgünstigen Studienkredit bei den einschlägigen Instituten. Allerdings sollte man sich beim Studienkredit bewusst sein, dass man mit Schulden ins Berufsleben startet. Für angehende Studierende mit außergewöhnlichen Abiturleisten kann unter Umständen auch ein Stipendium zur Studienfinanzierung herangezogen werden.
Die Bafög-Förderung wurde eingeführt, um auch finanziell schlechter gestellten Studenten eine Studienfinanzierung zu ermöglichen. Allerdings wird das Bafög nicht einfach verschenkt, sondern es muss teilweise (bis zu 50%) nach dem Studium wieder zurückgezahlt werden. Ein Jurastudium kann bis zur Förderungshöchstdauer von neun Semestern (Regelstudienzeit) gefördert werden.
Wer nach dem 01.04.2001 seine Studienfinanzierung mit Bafög durchgeführt hat, der muss die Leistungen lediglich bis zu einer Höchstsumme von 10000 Euro zurückzahlen. Die Rückzahlung des Bafögs wird fünf Jahre nach dem Ablauf der Förderungshöchstdauer des geförderten Studienganges (§ 18 Abs.3 BAföG) fällig. Die geringste monatliche Rückzahlungsrate für Bafög-Empfänger ab dem 01.10.2002 liegt derzeit (2010) bei 105 Euro.
Es kann allerdings auch eine vorzeitige Rückzahlung durchgeführt werden, welche dann mit einem finanziellen Nachlass belohnt wird. Entsprechende gesetzliche Regelungen finden sich hier: vgl. §§ 18b Abs. 5b BAföG i.V.m. § 6 DarlehensV. Allerdings muss die Rückzahlung schon vor dem Beginn der Rückzahlungsverpflichtung, abgeschlossen sein.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt von Bafög gegeben sein:
Die Höhe der Bafög-Leistungen richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Maßgeblich für die Ermittlung der Bafög-Höhe sind die eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse (bei verheirateten Personen auch die des Ehepartners). Zudem wird das Einkommen der Eltern mit in die Berechnungen einbezogen. Studenten, die während des Studiums bei den Eltern wohnen, erhalten generell einen geringeren Bafög-Satz, als Studierende mit eigener Wohnung. Sie können schon vor der eigentlichen Bafög-Beantragung im Internet errechnen, welche Bafög-Förderung Ihnen zusteht. Hier finden Sie den Bafög-Rechner.
Bafög-Leistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag hin bewilligt. Um den Bafög-Antrag zu stellen, müssen vorher eine Reihe von Formularen ausgefüllt werden. Hier finden Sie die entsprechenden Bafög-Anträge. Wer zur Miete wohnt, der muss zusätzlich noch eine Mietbescheinigung vorlegen. Diese können Sie hier herunterladen: Mietbescheinigung. Der Antrag sollte auf jeden Fall rechtzeitig gestellt werden, da die erste Auszahlung nicht rückwirkend erfolgen kann und frühestens im Antragsmonat erfolgen kann.
Auch über einen Studienkredit mit einem niedrigen Zinssatz lässt sich eine Studienfinanzierung durchführen. Zunächst ist es allerdings empfehlenswert zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Bafög besteht, da dort nicht die gesamte Förderung zurückgezahlt werden muss und Bafög somit immer noch die günstigste Studienfinanzierung bietet. Bevor ein Studienkredit zur Studienfinanzierung herangezogen wird, müssen Sie entscheiden, ob eine komplette Studienfinanzierung sinnvoll ist oder ob es vielleicht besser ist, nur einen Teil des Studiums (z.B. die Studiengebühren) durch einen Studienkredit zu finanzieren. Schließlich muss der Studienkredit später wieder zurückgezahlt werden und nicht jeder möchte mit einem Schuldenberg in das Berufsleben starten. Von einer vollständigen Studienfinanzierung des Studiums durch einen Studienkredit soll an dieser Stelle eindringlich abgeraten werden. Nutzen Sie einen Studienkredit am besten dann, wenn dringende finanzielle Engpässe auftreten oder kurz vor dem Examen keine Zeit mehr für Nebenjobs bleibt. So bleiben die Schulden nach dem Studium noch überschaubar. Auch eine Teilfinanzierung in einer Kombination aus jobben und Studienkredit kann eine Lösung zur Studienfinanzierung darstellen.
Das Centrum für Hochschulentwicklung hat eine Interessante Studie zum Studienkredit aufgestellt. Nicht immer ist der günstigste Anbieter für die eigenen Bedürfnisse der richtige, deshalb hat das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) in seiner Studie zum Studienkredit, diese Darlehen unter verschiedenen Gesichtspunkten hin untersucht und bewertet. So wurde beispielsweise untersucht, welcher Studienkredit vor dem Hintergrund der Flexibilität, Risikominimierung, Elternunabhängigkeit und Zugang am besten abschneidet. Denn nicht jeder günstige Studienkredit ist immer einfach zu erhalten. Deshalb wurde auch das Kriterium „Zugang“ vom CHE berücksichtigt. Die CHE-Studie zum Studienkredit aus dem Jahr 2009 finden Sie hier: Studienkredit-Studie
Eine wesentlich günstigere Möglichkeit als der Studienkredit stellt ein Stipendium dar. Wer schon im Abitur oder zu Beginn des Studiums überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, für den kann auch eine Studienfinanzierung über ein Stipendium sinnvoll sein. Allerdings müssen neben einer besonderen Begabung auch noch andere Voraussetzungen gegeben sein, um durch Stipendien gefördert zu werden. Stipendien werden nämlich nur vergeben, wenn für den Stipendiaten das angestrebte Studium nicht erschwinglich ist. Ein Stipendium besitzt im Gegensatz zum Bafög den Vorteil, dass diese Studienfinanzierung später nicht mehr zurückgezahlt werden muss.
Es existieren sowohl private als auch staatliche Stipendien. In Deutschland gibt es insgesamt elf großen Stipendien-Organisationen. Diese großen Anbieter sind alle bestimmten Weltanschauungen zuzurechnen. So bestehen parteinahe Stiftungen, christliche Stipendien und auch Begabtenförderungswerke mit wirtschaftlichem Bezug. Wer sich bei den entsprechenden Stipendien-Stiftungen bewirbt, sollte daher zumindest mit der weltanschaulichen Ausrichtung des Stifters konform sein und in einigen Fällen kann neben einer herausragenden Qualifikation auch das richtige Parteibuch die Entscheidungsfindung des Trägers positiv beeinflussen. Bei christlichen Stipendien wird die entsprechende Konfession (evangelisch oder katholisch) vorausgesetzt. Neben einer herausragenden Qualifikation verlangen eigentlich alle Stipendien-Stiftungen den Nachweis von gesellschaftlichem Engagement des Bewerbers.
*Hier finden Sie ein PDF mit den 12 größten Stipendien-Stiftungen im Überblick.*
Neben diesen 12 großen Stipendien existieren noch weitere etwa 400 kleinere Stipendien-Stiftungen in Deutschland. Hier finden Sie eine einen Überblick über deutsche Stipendien:
Auch mit Studentenjobs lässt sich ein Studium finanzieren. Dies bietet den Vorteil, dass im Vergleich zur Studienfinanzierung auf Pump keine Schulden gemacht werden müssen. Der entscheidende Nachteil eines Studentenjobs liegt meist in einer Verzögerung des Studiums durch die Doppelbelastung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn neben dem Studium gearbeitet wird. Deshalb versuchen viele Studenten in den Semesterferien in Vollzeit-Studentenjobs zu arbeiten, um sich für die Zeit nach dem Studium zu entlasten. Doch Studentenjobs in den Semesterferien zu finden ist auch nicht mehr so einfach, wie noch vor ein paar Jahren. Generell ist es immer empfehlenswert, Studentenjobs aufzunehmen, die mit dem Studium in Verbindung stehen. Gerade Tätigkeiten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sind an der Universität sehr beliebt. Diese Studentenjobs bieten nämlich neben einer ordentlichen Bezahlung und geringer körperlicher Arbeitsbelastung, die Möglichkeit, einen engeren Kontakt zu den Professoren des Fachbereichs aufzubauen. Dies kann auch vor dem Hintergrund späterer Examensprüfungen oder einer angestrebten Promotion durchaus Vorteile bieten, da man schon im Rahmen des Studentenjobs in engem Kontakt mit dem jeweiligen Hochschullehrer steht. An den Schwarzen Brettern der jeweiligen Fachbereiche lassen sich oft Studentenjobs mit Bezug zum Jurastudium finden. Es macht sich natürlich auch im Lebenslauf besser, wenn man darauf verweisen kann, schon neben dem Studium Studentenjobs mit Studienbezug durchgeführt zu haben. Neben den Schwarzen Brettern ist es auch empfehlenswert, sich bei der Studentischen Jobvermittlung der Bundesagentur für Arbeit nach Studentenjobs zu erkundigen oder beim Asta nachzufragen. Mit der Verbreitung des Internets ist auch die Anzahl der selbständigen Studentenjobs immer weiter gestiegen. Selbständige Studenten sind dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und müssen sich vom Finanzamt eine Steuernummer geben lassen. Dies ist notwendig, um die jährlich anstehende Steuererklärung durchführen zu können.
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